FAQ Folgevergütung Synchronton Netflix2024-08-22T16:50:00+02:00

DAS FAQ ZUR FOLGEVERGÜTUNG VON SYNCHRONISIERTEN FILMEN UND SERIEN, DIE AUF NETFLIX ABRUFBAR SIND

Im Dezember 2023 hat die Berufsvereinigung Filmton e. V. (bvft) in Kooperation mit ver.di und dem Bundesverband Schauspiel (BFFS) eine gemeinsame Vergütungsregel (GVR) für die Folgevergütung von Synchronschaffende für Netflix Film- und Serien-Produktionen unterzeichnet.

Danach wird Netflix künftig auch Synchrontonschaffende, die an besonders erfolgreichen Netflix Film- und Serien-Produktionen mitgewirkt haben, am Erfolg beteiligen und so der besonderen Rechtslage in Deutschland Rechnung tragen.

Mit diesem FAQ möchten wir wichtige Fragen zur Verteilung der Erfolgsbeteiligungen von internationalen Netflix-Produktionen beantworten.

Wann wird ausgeschüttet?2024-07-17T18:12:48+02:00

Jeweils spätestens zum 31. März eines Jahres

Welche Positionen erhalten eine Ausschüttung?2024-07-17T18:12:29+02:00

Synchrontonmeister/in

Synchroncutter/in im Studio

Synchroncutter/in im Schnitt

Synchroncutter/in MnE und Synchroncutter/in IT

Synchronton Mischtonmeister/in

Für welche Netflixproduktionen wird in welcher Höhe eine Beteiligung ausgeschüttet?2024-07-17T18:11:53+02:00

Netflix stellt pro Jahr eine Gesamtsumme in Höhe von 475.000 € bereit, die unter den Synchronschaffenden verteilt werden. Dabei entfallen 82,5% auf Serien und 17,5% auf Filme.

Pro Jahr werden Folgevergütungen für die jeweils erfolgreichsten 15 Serien und 15 Filme in dem folgenden Verhältnis ausgezahlt

Position Prozentsatz
1 21 %
2 17 %
3 13 %
4 11,5 %
5 7,5 %
6 – 10 Je 3,5 %
11- 15 Je 2,5 %

 

Rückwirkend werden für die Jahre 2019 – 2022 jeweils für die ersten fünf Produktionen folgende Beträge ausgeschüttet:

Jeweils für die ersten fünf erfolgreichsten Serien und Filme:

2019: 100.000 €

2020: 200.000 €

2021: 150.000 €

2022: 150.000 €

 

Es werden alle Produktionen berücksichtigt, die von einem Netflix Kundenkonto mindestens 90% der Laufzeit gesehen wurden und deren überwiegende Originalsprache eine andere ist als Deutsch und die in deutscher Sprache synchronisiert wurde und über Netflix zugänglich ist.

Dazu zählen: Filme, Serien, Miniserien, fiktionale und nicht-fiktionale Dokumentarfilme , unabhängig von dem Genre, ob der Inhalt von Netflix produziert, koproduziert oder anderweitig in Auftrag gegeben oder lizensiert wurde, ob Netflix die Synchronfassung in Auftrag gegeben hat oder nicht und an welchem Ort die Herstellung der Synchronisierung erfolgte.

Wer verteilt das Geld?2024-07-17T18:11:29+02:00

Die Gelder werden direkt von Netflix verteilt.

Gilt die Ausschüttung sowohl für Angestellte als auch für Freischaffende?2024-07-17T18:11:13+02:00

Ja, sie gilt sowohl für Angestellte als auch für Freischaffende.

Gilt die Beteiligung nur für Mitglieder der Berufsvereinigung Filmton?2024-07-17T18:10:53+02:00

Sie gilt für alle Synchrontonschaffenden, unabhängig davon ob sie Mitglied in der Berufsvereinigung Filmton sind. Wichtig ist, dass der Wohnsitz in Deutschland ist.

Wie kam es zur Unterzeichnung einer Vereinbarung für eine Folgevergütung?2024-07-16T17:03:37+02:00

Gesetzesgrundlage für die GVR sind der § 32a Urheberrechtsgesetz (UrhG) (Weitere Beteiligung der Urheber*in), die damit zusammenhängenden Auskunftsansprüche gemäß §32e Abs. 1 in Verbindung mit § 32d Abs. 2 Nr. 2 UrhG sowie Artikel 18, 19 und 20 der Digital Single Market Copyright Directive- Richtlinie (DSM-RL) (Regeln zur angemessenen Vergütung).

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